Nachdem wir bereits in unserem GPP-Blickpunkt vom 27. November 2024 über das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum steuerlichen Querverbund berichtet haben, möchten wir heute auf die Reaktion des Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingehen.
Trotz der abweichenden Entscheidung des BFH hält das BMF an seinen bisherigen Grundsätzen zur sogenannten Kettenzusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) fest.
Das BMF hat einen sogenannten Nichtanwendungserlass veröffentlicht, sodass das BFH-Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet wird. Finanzämter und Betriebsprüfungen sind an die Verwaltungsauffassung des BMF gebunden und dürfen das Urteil nicht auf andere Fälle übertragen.
Im ersten Absatz dieses GPP-Blickpunktes wird die Reaktion des BMF dargelegt, bevor in den folgenden Absätzen erneut der gesamte Sachverhalt erläutert wird.
Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf die Kommunalwirtschaft spezialisiert hat, möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Ihnen eine übersichtliche Zusammenfassung zu verschaffen.
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