Die Europäische Union (EU) hat mit dem Regelwerk für die Netzwerk- und Informationssicherheit in der zweiten Fassung (NIS-2) die Richtlinienkompetenz zum Schutz von kritischen Infrastrukturen auf einen größeren Kreis von Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, erweitert.
Ziel der Richtline ist es, den wachsenden schwerwiegenden Cyber-/Informationssicherheitsrisiken für Organisationen und Unternehmen umfassend zu begegnen.
Hierfür wurde mit der NIS-2 Richtline das Rahmenwerk um ein umfassendes Meldewesen ergänzt, sowie die Verantwortung der Einhaltung der zu ergreifenden Maßnahmen an die gesetzlichen Vertreter und die Geschäftsführung adressiert.
Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf die Kommunalwirtschaft spezialisiert hat, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um Sie in diesem GPP Blickpunkt über die jetzt notwendigen Maßnahmen zu informieren.
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