Sommerzeit bedeutet in der Energiewirtschaft schon länger nicht mehr Untätigkeit, so etwa nun auch seitens der BNetzA mit ihrem Festlegungsentwurf zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas) vom 18. Juni 2025.
Der Energiefachausschuss (EFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu mit Schreiben vom 25. Juli 2025 an die BNetzA aus handelsrechtlicher Sicht Stellung genommen, worüber wir Sie gerne informieren möchten.
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