Am 4. September 2024 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder veröffentlicht, welches die bevorstehenden Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der öffentlichen Hand thematisiert. Dabei bezieht sich das IDW auf den aktuellen Regierungsentwurf (RegE) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und geht auf wesentliche Fragen zur Auslegung, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen für Konzerne sowie zum Umfang der geltenden Vorschriften ein.
Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf die Kommunalwirtschaft spezialisiert hat, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um Sie in diesem GPP Blickpunkt über die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen und die bestehende Unsicherheit in der Praxis zu reduzieren.
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