Am 27. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz (die Gesetzesbezeichnungen werden immer wahnwitziger) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In § 14 UStG ist erstmals eine Verwendungspflicht elektronischer Rechnungen im Leistungsverhältnis zwischen Unternehmen (B2B) geregelt. Die vom Gesetzgeber gewünschte Digitalisierung des Abrechnungsverkehrs soll mittelfristig zu einem elektronischen Meldesystem führen, in welchem die umsatzsteuerlich relevanten Daten quasi in Echtzeit dem Finanzamt zur Verfügung stehen.
In diesem Blickpunkt möchten wir einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen in Zusammenhang mit der E-Rechnung darstellen und Ihnen erste Handlungsempfehlungen geben.
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