Das BMF stellt sich der Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes mit Bädern. Bisher waren rechtssichere Gestaltungen nur mit einem konventionellen BHKW - auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 11. Mai 2016 - möglich.
In dem neuen Entwurf öffnet sich das BMF neuen Technologien. Insbesondere werden eine hybride Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmenetz als grundsätzlich geeignet angesehen, im Einzelfall die Zusammenfassung eines Bad-BgA mit einem Versorgungs-BgA zu begründen.
Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf die Kommunalwirtschaft spezialisiert hat, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um Sie in diesem GPP-Blickpunkt über die Thematik zu informieren.
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