Noch immer führt das vor drei Jahren eingeführte Verbot zum Betrieb, der Entwicklung und Verwaltung von Ladepunkten bei Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen, insbesondere bei denen, die unter die Deminimis-Regelung fallen, zu Verunsicherung. Aufgrund des Auslaufens der Übergangsregelung zum Ende des Jahres besteht dringender Handlungsbedarf.
Mit diesem Blickpunkt möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu diesem Thema verschaffen und eine Lösungsmöglichkeit vorstellen.
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