Mit Urteil vom 5. November 2025 (I R 37/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klarstellungen zur tatsächlichen Durchführung von Gewinnabführungsverträgen im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft getroffen. Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen die Anforderungen an die buchhalterische Abbildung von Gewinnabführungsansprüchen, deren tatsächliche Erfüllung sowie die Frage, innerhalb welchen Zeitraums ein Ausgleich erfolgen muss.
Die Entscheidung besitzt erhebliche praktische Relevanz für bestehende Organschaftsstrukturen, weshalb wir Ihnen die wesentlichen Aussagen des Urteils sowie die daraus resultierenden praktischen Handlungserfordernisse vorstellen möchten. Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Aspekte ein:
· die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags,
· die Voraussetzungen für eine wirksame Erfüllung von Gewinnabführungsansprüchen,
· die vom BFH konkretisierten zeitlichen Vorgaben für Zahlung und Aufrechnung,
· sowie die praktischen Konsequenzen für bestehende Organschaftsverhältnisse.
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Kernaussagen der Entscheidung und eine Einordnung, was bei bestehenden Organschaftsstrukturen unbedingt überprüft und beachtet werden sollte.
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