Wenn Ihre Kämmerei oder Ihr Eigenbetrieb mit den Jahresabschlüssen mehrere Jahre im Rückstand ist, sind Sie damit nicht allein. Der kommunale Jahresabschluss-Rückstand ist in vielen Verwaltungen gelebte Realität, und die Ursachen liegen dabei selten bei der Verwaltung selbst: Meist fehlen Fachkräfte, und das laufende Tagesgeschäft bindet alle Kapazitäten. Dieser Artikel zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, den Stau mit externer Unterstützung planvoll aufzulösen und das Risiko größerer Rückstände künftig zu reduzieren.
In Baden-Württemberg sind einem SWR-Bericht zufolge zwei Drittel der Städte und Gemeinden mehr als ein Jahr im Verzug. In Sachsen-Anhalt bezifferte der Landesrechnungshof den Aufholbedarf auf über 1.100 Jahresabschlüsse (Stand Dezember 2025).
Die Gründe wiederholen sich von Verwaltung zu Verwaltung: Stellen im Rechnungswesen bleiben unbesetzt, oder erfahrenes Personal geht in den Ruhestand und nimmt sein Wissen mit. Im operativen Alltag haben Haushaltsplanung und laufende Buchhaltung faktisch Vorrang vor der Aufarbeitung vergangener kommunaler Jahresabschlüsse.
Betroffen sind tendenziell eher kleinere Verwaltungen, in denen wenige Personen viele Aufgaben gleichzeitig tragen. Es trifft aber ebenso Landkreise und größere Einheiten.
In mehreren Bundesländern wird die Haushaltsgenehmigung an das Vorliegen der Jahresabschlüsse gekoppelt. Sachsen-Anhalt hat das mit der Haushaltssatzung 2025 sogar gesetzlich verankert (Stand: Dezember 2025). Bleiben die Abschlüsse aus, kann das zur vorläufigen Haushaltsführung führen: Ihre Handlungsfähigkeit ist eingeschränkt, und die Bewältigung des ohnehin aufwendigen Tagesgeschäftes wird noch schwieriger.
Ohne rechtzeitig festgestellte Abschlüsse drohen zudem Fördergelder verloren zu gehen, weil viele Programme aktuelle Bilanzen voraussetzen. Investitionen in Infrastruktur, Bildung oder soziale Projekte können dadurch ins Stocken geraten.
Hinzu kommt: Ohne festgestellte Abschlüsse fehlen dem Rat, den Aufsichtsgremien und der Beteiligungssteuerung belastbare Zahlen für strategische Entscheidungen. Und das Rechnungsprüfungsamt (RPA) kann nicht prüfen, was nicht aufgestellt ist, sodass der Rückstand sich weiter verfestigt.
Diese drei Wege bieten Ihnen einen Ausweg aus dem Abschlussstau, wobei sie sich in der Praxis häufig kombinieren lassen.
Statt die Aufarbeitung vergangener Jahre als Dauerbaustelle neben dem Tagesgeschäft zu betreiben, bietet es sich an, sie als abgegrenztes Projekt mit Zeit- und Ressourcenplan aufzusetzen. Ein unterstützender Partner bringt Kapazität und Methodik mit, und Ihre internen Kräfte bleiben für das Laufende frei.
In der Praxis heißt das: erst eine Bestandsaufnahme der offenen Jahre und der Datenlage, dann die Aufarbeitung des Abschlussstaus nach einem gemeinsam erstellten Fahrplan.
Einige Bundesländer haben eigens Erleichterungen für überfällige Abschlüsse eingeführt. Niedersachsen etwa hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) vom 08.02.2024 befristete Übergangsregelungen für die Aufstellung und Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse geschaffen.
In NRW gibt es eine größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss nach § 116a GO NRW, dazu eine Vereinfachung für Eigenbetriebe und AöR durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2024).
Welche Erleichterung oder Übergangsregelung Sie für Ihre Verwaltung in Anspruch nehmen können, hängt vom Bundesland und der Rechtsform ab. Genau hier setzt die Beratung an.
Auch für Eigenbetriebe kann es entlastend sein, die Aufarbeitung nach Dringlichkeit zu priorisieren, statt stur chronologisch vorzugehen: Welcher Abschluss wird für Haushaltsgenehmigung, Fördermittel oder Kreditgespräche zuerst benötigt?
Mehrere Jahre lassen sich unter Umständen auch parallel aufstellen, wenn die Datenlage das hergibt. Stimmen Sie den Fahrplan zur Aufarbeitung früh mit dem RPA und der Kommunalaufsicht ab. Das schafft Verbindlichkeit und nimmt Druck aus der Situation.
Bei der Wahl Ihres unterstützenden Partners kommt es vorrangig auf drei Dinge an:
Die GPP Treuhand deckt die Erstellung rückständiger Abschlüsse ebenso ab wie die relevanten Prüfungsleistungen. In welcher Rolle die GPP dabei im Einzelfall tätig wird, richtet sich nach Prüfungszuständigkeit und Unabhängigkeitsanforderungen.
Fragen Sie bei uns ein unverbindliches Gespräch an und nutzen Sie unsere Erfahrung aus jahrzehntelangen Mandaten mit kommunalen Unternehmen.
Die Kommunalaufsicht kann Konsequenzen ziehen: In mehreren Bundesländern hängt die Haushaltsgenehmigung von den Vorjahresabschlüssen ab. Dazu kommt, dass die Verwaltungsführung nicht entlastet werden kann und eine belastbare Steuerungsgrundlage fehlt.
Ja, wenn die Datenlage es zulässt. Sinnvoll ist es, nach Dringlichkeit statt streng chronologisch zu priorisieren. Verschiedene Landeserleichterungen können vereinfachte oder beschleunigte Verfahren ermöglichen.
Externe Prüfungs- und Beratungsgesellschaften können die Erstellung rückständiger Abschlüsse übernehmen, die Verantwortung bleibt aber bei der Kommune. Die Prüfung selbst ist an die jeweilige Prüfungszuständigkeit und die Unabhängigkeitsanforderungen gebunden.